Anspruch auf Rückschnitt von geschützten Bäumen zwecks effizienter Nutzung einer Solaranlage setzt Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus (01.03.2024)

Einem Grundstückseigentümer kann nach einer Baumschutzsatzung ein Anspruch auf Rückschnitt von geschützten Bäumen zur Steigerung der Effektivität einer auf dem Dach installierten Solaranlage aus Allgemeinwohlgründen zustehen. Dies setzt aber eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Denn der Betrieb einer Solaranlage hat keinen automatischen und absoluten Vorrang gegenüber dem Baumschutz. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

(VG Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2023 - 9 K 7173/22)