Anscheinsbeweis spricht bei Herabfallen von Dachziegeln während eines Sturms der Stärke 13 für mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung des Daches (05.04.2019)

Fallen bei einem Sturm der Stärke 13 Dachziegel herunter, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Dach mangelhaft errichtet oder unterhalten wurde. Ein Grundstückseigentümer muss auch mit erheblichen Sturmstärken rechnen und damit Vorsorge für die Festigkeit der Gebäudeteile sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

(OLG Stuttgart, Urteil vom 23.11.2016 - 4 U 97/16)