Angriff auf dem Weg zum Blutzuckermessgerät: Pflegeperson ist nicht unfallversichert (23.11.2023)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat das LSG die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung verneint.

(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2023 - L 21 U 85/21)