Anerkennung von Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit setzt arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest voraus (06.03.2019)

Berufskrankheiten sind - ebenso wie Arbeitsunfälle - Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Tonerpartikel- oder Laserdruckeremissionen generell geeignet sind, beim Menschen Gesundheitsschäden...

(Hessisches LAG, Urteil vom 21.01.2019 - L 9 U 159/15)