Als laufender Arbeitslohn gezahlte Provisionen können Elterngeld erhöhen (14.12.2017)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, das Elterngeld erhöhen können, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht.

(BSG, Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R)