Zweifel einer Hausärztin an der Fahreignung eines älteren Patienten rechtfertigen keine Anordnung zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens (26.11.2019)

Die Mitteilung einer Hausärztin, dass es bei einem ihrer Patienten aufgrund von Erkrankungen Zweifel an dessen Fahreignung bestehen, rechtfertigt keine Anordnung zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens. Die Ärztin muss konkrete Erkrankungen und Symptome nennen, woraus sich ihrer Meinung nach die Fahrungeeignetheit ergibt. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.

(VGH München, Beschluss vom 09.10.2018 - 11 CS 18.1897)