Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk auch bei freien Mitarbeitern beitragspflichtig (03.12.2019)

Versorgungsbezüge gelten bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als der Rente vergleichbare Einnahmen. Dies sind insbesondere auch Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch die Zusatzrenten der Pensionskasse Rundfunk zählen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Urteil vom 24.10.2019 - L 8 KR 482/17)