Zulässige Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegkraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers (25.05.2021)

Die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegekraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers stellt einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG dar und ist somit zulässig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.03.2021 - 5 Sa 295/20)