Zu teurer Lasereinsatz bei Grauer-Star-OP nicht versichert (03.09.2020)

Kommt bei bestimmten Augenoperationen ein spezieller Laser zum Einsatz, muss ein privater Krankenversicherer unter Umständen nicht für die höheren Kosten aufkommen, die Operateure dafür verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren entschieden.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2020 - I-4 U162/18)