Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Schülerin gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten hat, die ihr für die Teilnahme an einem auf dem Schulgelände durchgeführten Zirkusprojekt entstehen.
(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022 - L 3 AS 39/20)