Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für Einsatz stellt auszugleichenden Bereitschaftsdienst dar (26.05.2020)

Die Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für den Einsatz stellt ein auszugleichender Bereitschaftsdienst dar, wenn der Beamte mit einem Dienstfahrzeug in einer bestimmten Zeit den Einsatzort erreichen muss und das Dienstfahrzeug nicht zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Denn in diesem Fall ist der Aufenthaltsort des Beamten auf den privaten Bereich beschränkt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.

(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.03.2020 - 5 LB 48/18)