Zahnarztwechsel bei unzumutbarer Weiterbehandlung für Versicherte in Ausnahmefällen möglich (18.07.2019)

Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat über Eilanträge zu entscheiden, die jeweils auf die Verpflichtung einer Krankenkasse gerichtet waren, Kosten für Zahnersatzbehandlungen durch einen anderen Zahnarzt als den bisherigen Behandler zu übernehmen.

(SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.06.2019 - S 35 KR 602/19 ER und S 18 KR 2756/18 ER (stattgebender Beschluss v. 07.03.2019))