Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften müssen keine Insolvenzgeld-Umlage für angestellte Beschäftigte zahlen (24.10.2014)

Wohnungs­eigentums­gemein­schaften können nicht zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw.) herangezogen werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

(BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R)