„Wohnort“ in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung (03.04.2023)

Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung - nicht bei Vertragsschluss - an, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2023 - 7 U 66/21)