Wohnberechtigungsschein: Anspruch des Künstlers auf zusätzlichen Arbeitsraum bei Nachweis der Sicherstellung des Lebensunterhalts mittels künstlerischer Tätigkeit (09.07.2020)

Begehrt ein Künstler bei Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins einen zusätzlichen Arbeitsraum und somit eine größere Wohnung, so muss er nachweisen können, dass er seinen Lebensunterhalt durch seine künstlerische Tätigkeit sicherstellen kann. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Künstler von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und Sozialhilfe lebt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

(VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2020 - 8 L 12/20)