Wegeunfall bei Schock nach Kollision mit Hund auf dem Heimweg (16.04.2021)

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitsunfall als sogenannter Wegeunfall vorliegt, wenn ein versicherter Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Heimweg von seiner Arbeitsstätte mit einem Hund kollidiert, der unvermittelt auf die Fahrbahn springt und er dabei einen Schock erleidet.

(SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 12.04.2021 - S 5 U 232/20)