Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer - Fristlose Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin ist wirksam (28.10.2019)

Das Landesarbeitsgerichts Hamm hat entschieden, dass die Sparkasse Herne einer Mitarbeiterin, die nach eigener Darstellung in einem angelieferten Geldkoffer nur je eine Packung Babynahrung und Waschpulver vorgefunden hatte, zu Recht außerordentlich fristlos gekündigt hat.

(LAG Hamm, Urteil vom 24.10.2019 - 17 Sa 1038/18)