Die fristlose Kündigung einer Führungskraft im Management der Volkswagen AG, wegen des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung aufgrund Diebstahls und Vernichtung einer Festplatte im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, ist rechtmäßig. Dies entschied das Arbeitsgericht Braunschweig.
(Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.11.2019)