VW-Abgasskandal: Führungskraft der Volkswagen AG scheitert mit Kündigungsschutzklage (26.11.2019)

Die fristlose Kündigung einer Führungskraft im Management der Volkswagen AG, wegen des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung aufgrund Diebstahls und Vernichtung einer Festplatte im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, ist rechtmäßig. Dies entschied das Arbeitsgericht Braunschweig.

(Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.11.2019)