Vorläufig kein „Hartz IV“ für den Beschuldigten eines Hawala-Rings nach Beschlagnahme von 16.300 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2022 - L 7 AS 752/22 B ER)
Vorläufig kein „Hartz IV“ für den Beschuldigten eines Hawala-Rings nach Beschlagnahme von 16.300 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2022 - L 7 AS 752/22 B ER)