Vollkaskoversicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle (13.08.2020)

Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Vollkaskoversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

(OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020 - 7 U 57/20)