Verspätete Umsetzung elektronischer Meldung von Krankschreibungen nicht zu Lasten des Patienten (04.02.2022)

Die verspätete Einführung der elektronischen Meldung von Krankschreibungen geht nicht zu Lasten der Versicherten. Dies hat die 45. Kammer des Sozialgerichts Dresden mit Urteil vom 19.01.2022 entschieden und der Klage einer Versicherten gegen ihre Krankenkasse auf Krankengeld stattgegeben.

(SG Dresden, sonstiges vom 19.01.2021 - S 45 KR 575/21)