Versicherungsschutz durch Reiseabbruchversicherung aufgrund Frühgeburt während Reise (12.02.2020)

Eine Frühgeburt während einer Reise ist vom Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung umfasst, wenn in den Versicherungsbedingungen die Leistungsfälle „Schwangerschaft“ und „unerwartete schwere Erkrankung“ geregelt sind. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

(LG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2018 - 2-08 O 41/18)