Das Landgericht Osnabrück hat die Klage einer Insolvenzverwalterin gegen den Versicherer der Insolvenzschuldnerin, einer Restaurantbetreiberin, auf Leistungen aus der bestehenden Sachversicherung abgewiesen.
(LG Osnabrück, Urteil vom 24.05.2023 - 9 O 3254/21)