Versehentliches Anschalten einer Herdplatte statt Ausschalten einer anderen Herdplatte ist grob fahrlässig (22.06.2022)

Kommt es zu einem Brandschaden in einem Wohnhaus, weil vor dem Verlassen des Hauses eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet wurde anstatt eine andere Herdplatte auszuschalten, kann die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 25 % kürzen. Denn dem Versicherungsnehmer ist in einem solchen Fall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

(OLG Bremen, Urteil vom 12.05.2022 - 3 U 37/21)