Versäumnis eines Termins bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des Kindergeldes (15.07.2022)

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, keine Pflichtverletzung begeht, die zum Wegfall des Kindergeldes führt.

(FinG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 16.05.2022 - 2 K 2067/20)