Verlängerung der Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich (20.09.2022)

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der
Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Diese sei auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend.

(BAG, Urteil vom 14.09.2022 - 4 AZR 83/21)