Urlaubsstunden sind bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen (24.11.2022)

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des
Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 16.11.2022 - 10 AZR 210/19)