Unzulässige Aufforderung in Stellenanzeige zur Angabe der Konfession bei Bewerbung um Sekretariatsstelle beim Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche (16.10.2020)

Die Aufforderung zur Angabe der Konfession bei der Bewerbung um eine Sekretariatsstelle beim Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche ist unzulässig. Eine solche Aufforderung begründet die Vermutung einer Diskriminierung wegen der Religion. Dies hat das Arbeitsgericht Karlsruhe entschieden.

(Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2020 - 1 Ca 171/19)