Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers (23.09.2021)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.

(ArbG Berlin, Urteil vom 16.09.2021 - 41 Ca 3718/21)