Unterlassung Verbreitung von Äußerungen – Verweisung des Rechtsstreits (07.05.2021)

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Verfahren betreffend die Unterlassung von Äußerungen unter
anderem in Form eines Enthüllungsbuches den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.

(ArbG Berlin, Beschluss vom 30.04.2021 - 17 Ga 3863/21)