Untergewicht führt zu erhöhtem Operationsrisiko (06.03.2020)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass Untergewicht zu einem erhöhten Operationsrisikos führt und aufgrund des Komplikationsrisikos ein stationärer Aufenthalt notwendig sein kann. Das Gericht verneinte in diesem Zusammenhang einen Rückforderungsanspruch einer Krankenkasse auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung.

(SG Detmold, Urteil vom 21.12.2018 - S 24 KR 1031/17)