Unfallversicherung muss Posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge anerkennen (09.06.2022)

Erleidet ein Bahnmitarbeiter eine posttraumatische Belastungsstörung, weil er unmittelbar den Suizid eines Reisenden miterleben muss, hat er einen Anspruch auf Leistungen seines gesetzlichen Unfallversicherers. So entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 22.02.2022 - L 3 U 146/19)