Unbezahlter Sonderurlaub bleibt bei Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs unberücksichtigt (20.03.2019)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.

(BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17)