Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.
(BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.
(BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17)