Thüringisches Ladenöffnungsgesetz: Zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für Verkäufer verfassungsgemäß (11.03.2015)

Die Regelung des thüringischen Ladenöffnungsgesetzes, nach der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen im Regelfall an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, denn der Bund hat von seiner...

(BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 1 BvR 931/12)