Teilnahme am Fußballturnier unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung (19.02.2020)

Das SG Dortmund hat entschieden, dass eine Zootierpflegerin im Falle eines Unfalls bei einem Fußballturnier eines Zooverbandes keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.

(SG Dortmund, Urteil vom 31.10.2019 - S 17 U 27/18)