Das SG Dortmund hat entschieden, dass eine Zootierpflegerin im Falle eines Unfalls bei einem Fußballturnier eines Zooverbandes keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
(SG Dortmund, Urteil vom 31.10.2019 - S 17 U 27/18)