Teilnahme am Firmenlauf führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (02.03.2020)

Eine beim Jobcenter beschäftigte Person hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

(SG Dortmund, Urteil vom 04.02.2020 - S 17 U 237/18)