Tätigkeit als Programmierer in Heimarbeit unterliegt der Sozialversicherungspflicht (06.07.2020)

Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert wie bei einem Programmierer. Dies entschied in einem Urteil das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2020 - L 8 BA 36/19)