Tätigkeit als Detektiv in Detektei unterliegt ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (15.05.2020)

Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren
Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig
beschäftigt. Die Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Hessischen Landessozialgerichts entschieden.

(Hessisches LSG, Beschluss vom 12.05.2020 - L 1 BA 27/18)