Tätigkeit als Apotheker-Vertreterin ist sozialversicherungsfrei (14.09.2020)

Arbeitet eine Apothekerin als kurzzeitige Vertreterin einer Apotheken-inhaberin, kann dies - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - als selbständige Tätigkeit zu charakterisieren sein. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2020 - L 8 BA 6/18)