Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das gegenüber einer Kommissaranwärterin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte rechtswidrig ist. Sie darf damit ihren Dienst wieder aufnehmen.
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2021 - 6 B 2055/20)