Streit über Trage- und Pausenzeiten für FFP2-Masken in der Intensivpflege: Rechtswirksamkeit der Versetzung bleibt zunächst offen (11.01.2022)

Das LAG Hamm hat in einem Verfahren um die Versetzung einer Gesundheits- und Krankenpflegerin, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, die Berufung der Frau zurückgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte jedoch nicht entschieden, ob es sich um eine unzulässige Zwangsversetzung handelte, da sich durch eine erneute Versetzung der Sachverhalt überholt habe.

(LAG Hamm, Urteil vom 06.01.2022 - 18 Sa 726/21)