Streiks der UFO nicht rechtswidrig (07.11.2019)

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat es abgelehnt, in einem so genannten Eilverfahren den angekündigten Streik der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter zu verbieten.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte durch Berufungsurteil die Entscheidung des
Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom selben Tag. Der für den 7. und 8. November 2019
angekündigte Streik ist nicht rechtswidrig.

(Hessisches LAG, Urteil vom 06.11.2019 - 16 SaGa 1304/19)