Strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt Widerruf der Approbation als Arzt (29.07.2020)

Die strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt den Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs (§ 5 Abs. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO). Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.

(VG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2020 - 7 A 220/19)