Strafgefangener hat während Haftunterbrechung aufgrund einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Hartz IV-Leistungen (18.03.2019)

Strafgefangene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben, da sie im Gefängnis versorgt sind. Dieser Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Vollzugseinrichtung gilt jedoch nicht, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer eines stationären Heilverfahrens außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen hervor.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2019 - L 11 AS 474/17)