Ist der gesundheitliche Zustand eines Krebspatienten bei der Eheschließung stabil, spricht dies gegen eine Versorgungsehe. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und verdeutlichte in seiner Entscheidung, dass nicht jede bekannte Krebserkrankung offenkundig einen lebensbedrohlichen Zustand belegt.
(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2019 - L 2 R 3931/18)