Sozialwahlen 2017 in Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ungültig (28.02.2022)

Die in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte sowie in der Gruppe
der Arbeitgeber im Jahr 2017 durchgeführten Wahlen zur Vertreterversammlung der SVLFG wurden lediglich in der Unfallversicherung durchgeführt. Dadurch wurden insbesondere Personen, die eine Altersrente der Altersversicherung der Landwirte beziehen und nicht bei der SVLFG unfallversichert sind, von den Wahlen ausgeschlossen....

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17.02.2022 - L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18)