Sozialversicherungspflicht eines in Architekturbüro beschäftigen Bauleiters (23.04.2020)

Die Tätigkeit als Bauleiter in einem Architekturbüro ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.

(SG Dortmund, Urteil vom 10.03.2020 - S 34 BA 4/19)