Soziale Entschädigung bei Wohnsitz in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände möglich (13.09.2019)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die von einem Atomwaffentestgelände in Kasachstan ausgehende Strahlung für die in der Nähe in politischem Gewahrsam lebenden deutschen Volkszugehörigen Versorgungsansprüche wegen strahlenbedingter Gesundheitsschäden auslösen kann.

(BSG, Urteil vom 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R)