Bezieher von Grundsicherungsleistungen können einen Mehrbedarf für Coronaschutzverordnung konforme Masken im Regelfall nicht erfolgreich geltend machen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden und damit auch im Hauptsacheverfahren die bereits zuvor in zahlreichen Eilverfahren eingenommene Rechtsauffassung bestätigt.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2022 - L 19 AS 1236/21)