Selbstbeurlaubung während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers (14.12.2020)

Tritt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eigenmächtig einen Urlaub an, so rechtfertigt dies grundsätzlich seine fristlose Kündigung. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2020 - 17 Sa 1/20)